… in jedem Garten ein Blickfang. Sie sehen nicht nur schön aus, sondern bieten auch Lebensraum für viele Vogelarten, Insekten und Säugetiere. Außerdem sorgen sie im Sommer für ein kühleres Klima oder einen schattigen Platz zum Verweilen im Garten. Damit der Baum gesund bleibt, ist oft fachkundige Pflege nötig. Bei allem Nutzen kann ein Baum aber auch zum Problem werden. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle. Sei es ein Herbststurm, der durch die Baumkrone bläst und dabei größere Teile des Baumes beschädigt. Gegebenenfalls ist der Baum nach einem solchen Sturm auch umsturzgefährdet. Aber auch vor Krankheiten ist nicht jeder Baum gefeit. Hier sind vor allem der Borkenkäfer oder auch Pilzbefall zu nennen. Oft hilft dann leider nur noch das Fällen des über Jahrzehnte gewachsenen Gartenbewohners. Aber nicht immer sind es nur Krankheiten oder Sturmschäden, sondern auch rein private Gründe, die bei der Überlegung, einen Baum fällen zu lassen, eine Rolle spielen. Oft steht er zum Beispiel der neuen Terrasse oder dem neuen Gartenhaus im Weg. Anderen ist er wegen seines Laubes im Herbst oder wegen zu viel Schatten ein Dorn im Auge. Aber wie gehe ich vor, wenn ich mich entschieden habe, einen Baum entfernen zu lassen? Darf ich jederzeit fällen? Brauche ich eine Fällgenehmigung? Reicht ein Pflegeschnitt? Kann ich an anderer Stelle einen neuen Baum pflanzen? Auf all diese Fragen versuchen wir hier Antworten zu geben. Dennoch muss gesagt werden, dass jeder Baum, jeder Garten und jede Motivation völlig unterschiedlich sein kann und viele Fragen nur bei einer persönlichen Begutachtung vor Ort durch uns fachgerecht beurteilt werden können. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren.
Bei uns in Solingen ist es gar nicht so einfach, einen Baum zu fällen oder fällen zu lassen. Solingen besitzt eine sogenannte Baumschutzsatzung, die den Schutz des Baumbestandes der Stadt Solingen genau regelt. Dazu gehören natürlich auch die Bäume auf Ihrem Privatgrundstück. Zur groben Beurteilung heißt es im
§3 der Baumschutzsatzung der Stadt Solingen:
(3) Geschützt sind lebende Bäume aller Baumarten (Laub- und Nadelbäume) mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm. Obstbäume sind geschützt, wenn sich der Kronenansatz in einer Höhe von mindestens 170 cm befindet und der Stammumfang von 80 cm erreicht wird. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 40 cm aufweist und die Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm beträgt.
Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie unbedingt vorher eine Fällgenehmigung bei der Stadt einholen. Die Gründe für die Erteilung einer Fällgenehmigung sind in § 6 der Baumschutzsatzung geregelt und können u.a. sein
§6: d) die geschützten Bäume erkrankt sind und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist
§6: f) die Bäume die Einwirkung von Licht und Sonne auf Fenster unzumutbar beeinträchtigen. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt vor, wenn Fenster so beschattet werden, dass dahinterliegende Wohnräume während des Tages nur mit künstlichem Licht benutzt werden können, aber ohne Einwirkung der betroffenen Bäume ohne künstliches Licht im Rahmen der gewöhnlichen Zweckbestimmung nutzbar wären.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung oder übernehmen diese komplett für Sie. Eine Garantie für einen positiven Ausgang können wir Ihnen jedoch nicht geben. Die Entscheidungsbefugnis liegt selbstverständlich bei der zuständigen Behörde.
Wichtiger Hinweis: Nicht alle Städte in NRW haben eine Baumschutzsatzung. Die Stadt Langenfeld zum Beispiel hat keine. Gerne prüfen wir im Vorfeld für Sie, ob es in Ihrer Kommune eine solche Satzung gibt.
Auch in Deutschland gibt es einige Bäume, die auf der Roten Liste der gefährdeten Arten zu finden sind und nicht ohne weiteres gefällt oder beschnitten werden dürfen, da sie unter besonderem Schutz stehen. Dazu gehören zum Beispiel
Nur abgestorbene, kranke und sogenannte Gefahrenbäume dürfen ganzjährig gefällt oder zurückgeschnitten werden. Alles andere ist während der gesetzlichen Vogelschutzzeit vom 01.03. bis 01.10. eines jeden Jahres verboten.
Das hängt ganz von den örtlichen Gegebenheiten ab. Wenn genügend Platz vorhanden ist, um den gewünschten Baum in einem Stück mit der Motorsäge zu fällen, bevorzugen wir natürlich diese Möglichkeit. Das ist für Sie die schnellste und kostengünstigste Variante. In vielen Fällen ist dies jedoch aus Platzgründen nicht möglich. In diesen Fällen greifen wir gerne auf die Fällung mittels Seilklettertechnik zurück. Dabei arbeiten wir mit hochspezialisierten Baumkletterern zusammen, die uns bei der Fällung tatkräftig unterstützen. Diese Variante dauert wesentlich länger, da der Baum Stück für Stück von oben nach unten abgetragen wird. Im Gegensatz zur klassischen Baumfällung halten sich die entstehenden Flurschäden, insbesondere auf Rasenflächen, jedoch in Grenzen, da die abgeschnittenen Baumteile an einem Seil sanft zu Boden gelassen werden. Mit dieser Technik ist es auch möglich, einen Baum nicht als Ganzes zu fällen, sondern bei Bedarf gezielt einzelne Äste zu entnehmen, um z.B. ein schöneres Lichtraumprofil oder einen natürlich schönen Habitus (Baumkrone) zu erhalten.
Als dritte Möglichkeit ist die Fällung mit Hubarbeitsbühnen zu nennen. Diese kann jedoch nur eingesetzt werden, wenn der zu fällende Baum an einer gut befestigten Straße oder Zufahrt steht. Welche der drei genannten Fällmethoden für Sie in Frage kommt, teilen wir Ihnen bei einer persönlichen Besichtigung vor Ort mit.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass das Fällen eines Baumes immer mit großen Gefahren verbunden ist. Wir raten dringend davon ab, dies ohne professionelle Hilfe zu tun. Unsere Motorsägenführer und Baumkletterer verfügen über eine entsprechende Ausbildung und jahrelange Berufserfahrung in diesem Bereich. Außerdem verfügen sie über die entsprechende professionelle Ausrüstung, um diese gefährliche Arbeit für Sie zu erledigen.
Nicht jeder Baum muss gefällt werden. Oft genügt ein Pflegeschnitt, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Aber auch bei einem Pflegeschnitt kommt man oft nicht um eine Fällgenehmigung herum. Wenn bestimmte Parameter erfüllt sind, muss auch hier, wie bei der eigentlichen Fällung, eine Fällgenehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Wir beraten Sie gerne. Aber nicht nur der Pflegeschnitt gehört zur Baumpflege. Auch die fachgerechte Düngung, die Laubbeseitigung im Herbst oder die Früherkennung von Baumkrankheiten oder Schädlingsbefall sind wichtige Bestandteile der Gesunderhaltung von Bäumen. Auch in diesen Fragen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Diese Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Die Entsorgung des anfallenden Grünschnitts sowie des Stammholzes gehört zu unserem Standardservice. Gerne überlassen wir Ihnen das anfallende Stammholz zur weiteren Verbrennung in Ihrem Kamin oder Ihrer Feuerstelle vor Ort. Gerade in Zeiten von Gasknappheit und steigenden Energiekosten sehen wir dies als die ökologischste Lösung für Sie. Auf individuellen Wunsch verarbeiten wir Ihnen das Stammholz auch zu kaminfertigen Scheitholz.
Die Entfernung der Baumwurzel gehört bei uns nicht zum Standardservice einer Baumfällung. Auf individuellen Wunsch übernehmen wir dies aber gerne für Sie.
Sie mussten schweren Herzens einen alten oder zu kranken Baum fällen lassen, er ist einem Sturm zum Opfer gefallen oder Sie haben zuvor keinen Baum besessen? Auch diese Dienstleistung bieten wir Ihnen an. Wir beraten Sie gerne vor Ort, welche Baumart die optimale Wahl für Ihren Garten darstellt.
ASAS Haus- und Gartenservice
Schubert und Schäfer GbR
Peter-Henlein-Weg 8
42719 Solingen
E-Mail: info@asas-solingen.de
Telefon: 0212 22 17 62 57