Heckenschnitt

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Der Heckenschnitt

Der Heckenschnitt, aber auch der Rück- und Formschnitt aller Sträucher und Pflanzen gehört zu den unliebsamen Arbeiten, die jeder Gartenbesitzer mindestens ein- bis zweimal im Jahr erledigen sollte. Meist ist es eine mühsame und schweißtreibende Arbeit, bei der am Ende viel Grünschnitt anfällt, der entsorgt werden muss. Außerdem benötigt man verschiedene teure Geräte und Maschinen, wie z.B: Heckenschere, Astschere und Leiter. Zudem gibt es viele mögliche Fehlerquellen beim Rück- und Formschnitt, die man kennen und vermeiden sollte. Sonst droht im schlimmsten Fall ein vermeidbares Absterben der liebgewonnenen Pflanzen. Wir von ASAS Haus- und Gartenservice haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen diese Arbeit abzunehmen. Wir verfügen über das nötige Fachwissen und die erforderlichen Geräte für Ihren Heckenschnitt. Bevor Sie, aber auch wir, zur Tat schreiten, gilt es im Vorfeld einige Fragen zu klären. Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Rück- oder Formschnitt? Was ist der Unterschied zwischen Rückschnitt und Formschnitt? Warum sollte man die Vogelschutzzeit im Auge behalten? Auf all diese Fragen haben wir im folgenden Informationstext die passenden Antworten für Sie. Sollten Sie noch Fragen haben, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin.

Der Rückschnitt

Der Rückschnitt ist ein radikaler Beschnitt einer Hecke, Pflanze oder eines Baumes. Dazu gehört auch das so genannte „auf den Stock setzen“, z.B. eines Haselnussstrauches. Beim Rückschnitt werden große Teile der gewünschten Pflanze abgeschnitten, damit diese im Frühjahr wieder austreiben und neue, gesunde Triebe bilden kann. Mit einem Rückschnitt können auch zu hoch gewachsenen Hecken oder Sträucher auf eine bestimmte Höhe oder Breite zurückgeschnitten werden. Optimal sind die Wintermonate Oktober bis März. Zum einen befinden sich die Pflanzen in dieser Zeit in einer Art Ruhezustand. Würde der Rückschnitt beispielsweise im April oder Mai erfolgen, würden die dann frisch gebildeten Triebe zerstört und das Wachstum der Pflanze stark eingeschränkt. Zum anderen schreibt uns der Gesetzgeber diesen Zeitraum aufgrund der Vogelschutzzeit nach §39 Bundesnaturschutzgesetz vor. Ein regelmäßiger Rückschnitt zum richtigen Zeitpunkt fördert das gesunde Wachstum Ihrer Gartenlieblinge. Er verbessert die Luftzirkulation in der Pflanze und vermindert dadurch das Risiko von Krankheiten und/oder lästigem Schädlingsbefall. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, unerwünschte Pflanzen und Hecken außerhalb der gesetzlichen Vogelschutzzeit komplett zu entfernen. Sie möchten etwas Neues pflanzen? Sie wissen aber nicht, welche Pflanze oder welches Kraut es sein soll oder wann genau der richtige Zeitpunkt dafür ist? In unserem Aussaatkalender 2024 finden Sie erste Ideen und Anregungen. Bei Fragen zu einem möglichen Rückschnitt kontaktieren Sie uns gerne.

Der Formschnitt

Der Formschnitt kann das ganze Jahr über durchgeführt werden. In der Regel erfolgt er zwischen dem späten Frühjahr und dem Frühsommer. Er sollte jedoch spätestens Mitte/Ende September durchgeführt werden, damit die Pflanze Zeit hat, sich von dieser Maßnahme zu erholen und der neue Austrieb vor Wintereinbruch aushärten kann. Beim Formschnitt werden lediglich überhängende Äste und Triebe entfernt und die Hecke oder der Strauch wieder in eine ästhetisch ansprechende Form gebracht. Vergleichbar mit dem Friseurbesuch beim Menschen ist der Formschnitt eine rein kosmetische Maßnahme. Der Fantasie sind dabei oft keine Grenzen gesetzt. Je nach Strauch- oder Heckenart sind sogar Kugel-, Kegel- oder Pyramidenformen realisierbar.

Die Vogelschutzzeit

Nach §39 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt vom 01.03. bis 01.10. eines jeden Jahres die Vogelschutzzeit. In dieser Zeit sind Rückschnitte, Baumfällungen oder das sogenannte „auf den Stock setzen“ gesetzlich verboten. Gerade in Zeiten des Klimawandels und des Artensterbens ist es wichtig, unseren heimischen Vogelarten die Nistplätze zu erhalten, die sie benötigen. Deshalb drohen bei Nichtbeachtung auch sehr hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Da auch uns von ASAS Haus- und Gartenservice der Naturschutz und eine große Vielfalt an heimischen Tierarten am Herzen liegt, halten wir uns strikt und ausnahmslos an diese Regelung.